Bußgeld und Fahrverbot

Diskutiere Bußgeld und Fahrverbot im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; nein keine weiteren angaben. nur die eine ordnungswidrigkeit. auch nicht das ein neuer satz erhoben wurde wegen voreintragung. aber wie du schon...
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Gixxer
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nein keine weiteren angaben. nur die eine ordnungswidrigkeit. auch nicht das ein neuer satz erhoben wurde wegen voreintragung. aber wie du schon sagtest googeln und spekulieren bringt nix. nur der anwalt kann einen die richtigen antworten geben. aber manchmal hat man vielleicht glück und man findet was brauchbares.
 
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Gixxer
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so mal ein kleines zwischen update. war heute beim anwalt und er sagte mir das es eine erhöhung des Bußgeldes geben kann, wenn man schon richtig was auf dem kerbholz hat. aber er sagte auch das 4 fache ist schon sehr heftig, das ist eher selten. klar bin ich kein heiliger im straßenverkehr, aber definitiv kein straßenrowdy. wenn ich mal geblitzt wurde sind es eben nur mal geldstrafen und vielleicht mal ein punkt.

Na ja nun kommt das ABER vom anwalt, denn sie haben ein fehler gemacht. weil wenn sie schon eine erhöhung machen muss dies auch mit dem richtigen paragraphen gemacht werden. den die angegeben haben, ist für das normale bußgeld bestimmt. also stehen hier die chancen schon mal gut von 800€ auf 200€ zu kommen.

natürlich werden zu erst gegen die messung angehen, weil wie schon beschrieben, die ganze sachen sehr merkwürdig ablief.

bin ja mal gespannt, was so die punkte in flensburg sagen. würd ja demnächst alles einfliegen hier, da der anwalt sich alles schicken lässt.
 
maxberlin

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Racegixxer
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Ramrot

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Das du dir einen Anwalt genommen hast, ist schon mal super, da, was viele nicht wissen, die meißten Messungen Fehler aufweisen und nicht selten verworfen werden.

So z.B. ist es relevant, was im Messprotokoll steht. Solche Unterlagen können nur den Anwalt gewährt werden.
Dort steht auch drin wer z.B. gemessen hat, ob eine Testmessung durchgeführt wurde usw.
Ausschlaggebend ist das Gerät mir dem gelasert worden ist. So muss bspw. bei dem Riegl LR90 4 Tests (Sehtest, Displaytest, Test der Visiereinrichtung, Nulltest) durchgeführt werden. Auch muss jemand dabei sein, der sich mit dem Gerät nachweislich auskennt.
Auch darf nicht an Gechwindigkeitbegrenzungsschilder (Alter, was für ein Wort) gemessen werden und man sollte 200m Abstand dazu haben (min 50), es sei denn es handelt sich um einen relevanten Unfallschwerpunkt oder die örtlichen Gegebenheiten sind sonst nicht gegeben.

Das Bußgeld kommt mir auch etwas zu hoch vor. Schätze mal, da ist wieder die Abzockmaschinerie in Gang gesetzt worden.
Du musst dir überlegen, das so ein Cop auch mal abends zur Dienststelle kommt und belegen muss, was er getan hat. Er kann nämlich nicht einfach so zum Cheffe kommen und sagen: "Du kannst dir nicht vorstellen, aber heute war wieder nichts los. Total toll, das sich alle an die Gesetze halten" :p
Wird ihm kein Mensch glauben und je mehr er Bußgelder verordnet, desto schneller kann er ja befördert werden bzw. bekommt jeder Polizist eine Beurteilung. Somit kannst dir denken, das du vlt. abends in der Dienststelle das Gespräch geworden bist ... "Boah, ich hatte heute einen Moppedfahrer...der ist jetzt dran"

Beim nächsten mal (und auch sonst immer) würde ich einfach eine Handycam laufen lassen. Musst noch nicht mal verstecken und kannst diese auch ruhig in den Händen halten. Der Cop wird dir sagen, das du es nicht darfst, aber das ist bullshit, du verweist ihn dann einfach auf den §22KunstUrhg bzw. §23KunstUrhG und kannst auch ruhig sagen, das du das Video veröffentl. wirst (darfst du auch, da Polizisten in der Öffentlichkeit stehen...Private Leute darfst du nicht veröffentlichen, es sei denn Panoramaaufnahmen, also keine Portraits.)
Glaub mir, über das Filmen sind viele schon angepixxt und wenn das nicht hilft, so schaust du dir mal das Video an ;)
und schnell wird aus dem Jäger, der Gejagte :p
ja aber wie zuverlässlich ist das video. ich habe schon wilkührliches vorgehen erlebt aber wenn sollst du anzeigen den die wenigsten polizisten geben ihre dinstnr. oder ausweiß.
 
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Maximleser

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mein gott!!!:eek: also wenn ich so ne gequirlte kacke höre wie in dem "video".....da fehlen mir echt die worte. leute seid kritisch aber glaubt diesen mist doch nicht!!! wenn ihr diesen linken zecke glaubt sind ja alle polizisten überhaupt nicht ausgebildet, haben natürlich absolut keinerlei rechtskennisse, bewegen sich ausserhalb der gesetzlichen normen und sind durchweg kriminell. ich krieg grad kopfschmerzen......:(

und an den te:
schreib mal wirklich alles hier rein und nicht nur stück für stück. so kann dir hier keiner helfen. du könntest hier unter umständen auch eine straftat begangen haben, was den hinweis auf die stpo erklären würde.

gruß
 
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Gixxer
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was soll ich da noch schreiben, wenn du meinen ersten beitrag durchliest steht da alles drin vom ablauf bis zum Bußgeld schreiben. der rest wird erst noch geschehen, z.b. wie es zum freispruch kommt :p. und es gab keine straftat sonst würde es ja in dem schreiben stehen. vielleicht solltest du dir mal alles genau durchlesen was ich geschrieben habe :D
 
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Hayabusa

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ja aber wie zuverlässlich ist das video. ich habe schon wilkührliches vorgehen erlebt aber wenn sollst du anzeigen den die wenigsten polizisten geben ihre dinstnr. oder ausweiß.
Bitte lesen, großer ;)
Beim nächsten mal (und auch sonst immer) würde ich einfach eine Handycam laufen lassen.
Glaub mir, wenn du filmst, verhalten die sich schon mal anders, weil alles auch gegen sie verwendet werden kann und da reicht dann nicht aus, wenn die behaupten "Nein, das haben wir nicht gesagt und mein Kollege ist Zeuge ..."

Ausweis zeigen müssen uniformierte Polizisten nicht, da die Uniform und deren Streifenwagen Ausweis genug ist (Gab es ein Urteil zu). Wenn diese aber zivil sind, so sind sie verpflichtet sich auszuweisen, sogar wenn sie in einem zivilen Fahrzeug sind. Gab sogar ein Urteil zu, wo jmd. bei Cops in zivil nicht angehalten hat, weil er diese nicht für Polizisten hielt. Diese Person wurde vor Gericht freigesprochen mit der Begründung, das es unzumutbar ist, das der Verkehrsteilnehmer Polizisten in einem zivilen Fahrzeug erkennt. Seit dem müssen diese sich selbst dabei ausweisen.
Nebenbei: "Dienstnummern" gibt es hierzulande meist nur im Film! Es gibt höchstens Dienstausweisnummern, die aber völlig uninteressant ist. Name und Dienststelle sind wichtig, wenn man wissen möchte, mit wem man es zu tun hatte. Diese müssen aber meist nur auf Verlangen und nur mündlich angegeben werden.
Also, Polizisten in zivil immer nach einem Ausweis bzw. Name, Dienststelle und ggf. Dienstgrad fragen, Marke zeigen allein genügt nicht (machen nämlich auch viele). Polizisten in Uniform haben aber oft eine Visitenkarte und selbst wenn diese nicht bereit sind dir diese zu geben, so hast du immer noch das Video, wo du bitte auch den Streifenwagen aufnehmen solltest, damit man im Nachhinein einen Zusammenhang zu den Polizisten finden kann.
Sie werden dir sagen, das du es nicht darfst und das sie dir die Kamera wegnehmen werden, aber dann verweist du diese auf den §22 KunstUrhG
und bitte, das meine ich ernst, bitte, bitte immer freundlich bleiben, egal wie sehr diese sich verhalten und nicht immer diesen alles glauben, denn viele Polizisten lügen. Wer was anderes behauptet, der lügt oder hat keine Ahnung. Grund dafür ist der Druck von Innen.

Wer sich aber komplett unsicher sein sollte, weil er schon mal negative Erfahrung mit Vollstreckungsbeamten hatte, druckt sich einfach folgende Worte aus und zeigt den Schrieb bei der nächsten Verkehrskontrolle
"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Recht Gebrauch, sämtliche Durch- sowie Untersuchungen meiner Person abzulehnen, sollten keine rechtsgültigen Gründe hierfür vorliegen. Werde mich aber nicht körperlich wehren.

Sollten rechtsgültige Gründe für eine Durch- bzw. Untersuchung meiner Person vorliegen, möchte ich Sie – in Hinblick auf meine Rechte – bitten, mir diese für die Überprüfung durch einen Anwalt sowie Ihren Namen und Ihre Dienstnummer schriftlich auszuhändigen,

vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

xxxxx"


Und schöööön nett bleiben, denn die Jungs und Mädels müssen nicht selten in Extremsituationen richtige Entscheidungen treffen können.
Mein Tipp: Nicht immer sofort Angst haben, dass jemand einem was Böses will oder Maßnahmen unrechtmäßig sind! Die Polizei in unserem Land ist strikt an Recht und Gesetz gebunden und gehört trotz allen Unkenrufen im internationalen Vergleich mit zu den umgänglichsten!
Wer sich nichts oder nichts Gravierendes vorzuwerfen hat, sollte ruhig bleiben und wird dann auch meist freundlich behandelt.

So, jetzt mal zum Themenersteller ;)
Es ist richtig, in Deutschland kannst du nur einmal bestraft werden, d.h. wenn du bspw. wegen einer Straftat verurteilt wurdest, es sich aber im nachhinein festgestellt hat, das du bei deiner Tat noch mehr Mist gebaut hast, so ist das Pech für die Staatsanwaltschaft ;)
Mal ne Frage: Gab es von dem Polizeibeamten vlt. Fangfragen, z.B. "wissen Sie, wie schnell man hier fahren darf", denn antwortest du mit JA, so hast du dann mit Vorsatz gehandelt, antwortest du mit NEIN, so bist du dann sogar bedingt verkehrstüchtig, da du nicht auf Schilder und somit auf den Verkehr achtest.

------------ Dieser Beitrag wurde um 22:13 geschrieben, der vorherige um 22:00. ------------​

bewegen sich ausserhalb der gesetzlichen normen und sind durchweg kriminell. ich krieg grad kopfschmerzen......
Seit nun fast 400Jahren gibt es eine tolle Erfindung, nennt sich Zeitung ;) ab und an mal ein Blick reinwerfen. Ich bin voll bei dir, das nicht alle Polizisten kriminell sind, aber Ausnahmen bestätigen doch oft die Regeln und das sollte nicht sein, vor allem, weil da jmd. eine Uniform trägt und geschworen hat für Recht und Ordnung einzustehen.
Aber für dein Misstrauen hab ich auch mal ein paar Videos und nun sagst du mir, ob das Verhalten richtig ist ;)
 
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die frage gab es nicht bzw hat er mich am anfang gefragt ob ich das ganze zugebe nachdem er mir geschildert hat was sie mir vorwerfen und ich habe dann gesagt nein und dann gab es auch keine weiteren aussagen mehr von mir darüber. tja dann gab es halt das übliche... belehrung, strafaussicht etc.
 
Jules

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Supergixxer
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Bitte lesen, großer ;)

Glaub mir, wenn du filmst, verhalten die sich schon mal anders, weil alles auch gegen sie verwendet werden kann und da reicht dann nicht aus, wenn die behaupten "Nein, das haben wir nicht gesagt und mein Kollege ist Zeuge ..."

Ausweis zeigen müssen uniformierte Polizisten nicht, da die Uniform und deren Streifenwagen Ausweis genug ist (Gab es ein Urteil zu). Wenn diese aber zivil sind, so sind sie verpflichtet sich auszuweisen, sogar wenn sie in einem zivilen Fahrzeug sind. Gab sogar ein Urteil zu, wo jmd. bei Cops in zivil nicht angehalten hat, weil er diese nicht für Polizisten hielt. Diese Person wurde vor Gericht freigesprochen mit der Begründung, das es unzumutbar ist, das der Verkehrsteilnehmer Polizisten in einem zivilen Fahrzeug erkennt. Seit dem müssen diese sich selbst dabei ausweisen.
Nebenbei: "Dienstnummern" gibt es hierzulande meist nur im Film! Es gibt höchstens Dienstausweisnummern, die aber völlig uninteressant ist. Name und Dienststelle sind wichtig, wenn man wissen möchte, mit wem man es zu tun hatte. Diese müssen aber meist nur auf Verlangen und nur mündlich angegeben werden.
Also, Polizisten in zivil immer nach einem Ausweis bzw. Name, Dienststelle und ggf. Dienstgrad fragen, Marke zeigen allein genügt nicht (machen nämlich auch viele). Polizisten in Uniform haben aber oft eine Visitenkarte und selbst wenn diese nicht bereit sind dir diese zu geben, so hast du immer noch das Video, wo du bitte auch den Streifenwagen aufnehmen solltest, damit man im Nachhinein einen Zusammenhang zu den Polizisten finden kann.
Sie werden dir sagen, das du es nicht darfst und das sie dir die Kamera wegnehmen werden, aber dann verweist du diese auf den §22 KunstUrhG
und bitte, das meine ich ernst, bitte, bitte immer freundlich bleiben, egal wie sehr diese sich verhalten und nicht immer diesen alles glauben, denn viele Polizisten lügen. Wer was anderes behauptet, der lügt oder hat keine Ahnung. Grund dafür ist der Druck von Innen.

Wer sich aber komplett unsicher sein sollte, weil er schon mal negative Erfahrung mit Vollstreckungsbeamten hatte, druckt sich einfach folgende Worte aus und zeigt den Schrieb bei der nächsten Verkehrskontrolle
"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Recht Gebrauch, sämtliche Durch- sowie Untersuchungen meiner Person abzulehnen, sollten keine rechtsgültigen Gründe hierfür vorliegen. Werde mich aber nicht körperlich wehren.

Sollten rechtsgültige Gründe für eine Durch- bzw. Untersuchung meiner Person vorliegen, möchte ich Sie – in Hinblick auf meine Rechte – bitten, mir diese für die Überprüfung durch einen Anwalt sowie Ihren Namen und Ihre Dienstnummer schriftlich auszuhändigen,

vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

xxxxx"


Und schöööön nett bleiben, denn die Jungs und Mädels müssen nicht selten in Extremsituationen richtige Entscheidungen treffen können.
Mein Tipp: Nicht immer sofort Angst haben, dass jemand einem was Böses will oder Maßnahmen unrechtmäßig sind! Die Polizei in unserem Land ist strikt an Recht und Gesetz gebunden und gehört trotz allen Unkenrufen im internationalen Vergleich mit zu den umgänglichsten!
Wer sich nichts oder nichts Gravierendes vorzuwerfen hat, sollte ruhig bleiben und wird dann auch meist freundlich behandelt.

So, jetzt mal zum Themenersteller ;)
Es ist richtig, in Deutschland kannst du nur einmal bestraft werden, d.h. wenn du bspw. wegen einer Straftat verurteilt wurdest, es sich aber im nachhinein festgestellt hat, das du bei deiner Tat noch mehr Mist gebaut hast, so ist das Pech für die Staatsanwaltschaft ;)
Mal ne Frage: Gab es von dem Polizeibeamten vlt. Fangfragen, z.B. "wissen Sie, wie schnell man hier fahren darf", denn antwortest du mit JA, so hast du dann mit Vorsatz gehandelt, antwortest du mit NEIN, so bist du dann sogar bedingt verkehrstüchtig, da du nicht auf Schilder und somit auf den Verkehr achtest.

Seit nun fast 400Jahren gibt es eine tolle Erfindung, nennt sich Zeitung ;) ab und an mal ein Blick reinwerfen. Ich bin voll bei dir, das nicht alle Polizisten kriminell sind, aber Ausnahmen bestätigen doch oft die Regeln und das sollte nicht sein, vor allem, weil da jmd. eine Uniform trägt und geschworen hat für Recht und Ordnung einzustehen.
Aber für dein Misstrauen hab ich auch mal ein paar Videos und nun sagst du mir, ob das Verhalten richtig ist ;)
Puuuh, ich kriege ich Kotzkrämpfe, wenn ich mir die gequirlte Kacke hier durchlese...... Sorry, aber mehr fällt mir zu so einem Skeptiker wie dir nicht ein!
 
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Maximleser

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also ich finde die person die kontrolliert wurde (1. video) wurde korrekt behandelt. stell dir vor du bist auf einem treff und da kommt einer an, stellt sich vor dich und filmt dich die ganze zeit. findest du bestimmt auch nicht angenehm, oder?
aber das soll jetzt hier auch nicht ausufern. ich glaube das geht am thema des te vorbei.
 
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Gixxer
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zum video würde ich mal sagen sind eigentlich polizei und der typ nervig. der einizige der da vernünftig ist ist der beamte der sein ausweiß zeigt. der andere denkt sonst wer wer er ist hat aber keine ahnung. und der pressetyp soll mal die beamten ausreden lassen und nicht so hektisch reden, dadurch heißt er ja das ganze erst richtig an.

aber irgendwie geht das schon an meinem thema vorbei. es soll hier nicht gestritten werden, jeder hat seine eigene meinung, mal gefällt sie einem mal nicht. aber man sollte die meinung anderer respektieren :D
 
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Hayabusa

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@maximleser
schau das Video nochmal bei 2:15 und 3:15 an. Kameramann macht nichts verwerfliches, der Polizist ist derjenige, der auf ihn zukommt.
Mir ist es eh egal, ob mich jmd. filmt, denn schließlich sage ich auch nichts, wenn dies bei Fahrzeugkontrollen oder Bahnhöfen getan wird.

@Jules
wer hat dich gezwungen zu lesen. Abgesehen davon hab ich auch nichts gegen unsere Polizei (siehe letzten Tipp). Gibt halt Menschen, die die Polizei oft an sich ziehen, weil sie oft in deren Muster passen (Gut gebaut, Südländer, gebräunt usw.).
Ein anderes Bsp.: Provida verfolgt zwei Moppedfahrer, der eine fährt ne Gixxer und der andere ne olle BMW. Was meinste wen die anhalten und wenn du was schlecht findest, dann kannst du auch das WEIL benutzen oder den Kommentar für sich behalten ;)

------------ Dieser Beitrag wurde um 23:01 geschrieben, der vorherige um 22:55. ------------​

die frage gab es nicht bzw hat er mich am anfang gefragt ob ich das ganze zugebe nachdem er mir geschildert hat was sie mir vorwerfen und ich habe dann gesagt nein und dann gab es auch keine weiteren aussagen mehr von mir darüber. tja dann gab es halt das übliche... belehrung, strafaussicht etc.
Ist schon mal gut, das du nicht zugegeben hast ;)
Also, die Strafe ist m.M.n wirklich zu hoch, aber irgendeinen Grund muss er haben dir so ne Summe aufzubrezeln. Wegen Geschw. allein ist Mist, auch haben wir in D keine Wunschpreise. Jedenfalls muss es was anderes sein.
Mal Butter bei die Fische: Biste wirklich nur zu schnell gefahren oder hast ggf. irgendwo noch verkehrswidrig überholt, geschnitten oder sonst was???? Irgendwie erschließt mir die Strafe nicht :(
 
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Gixxer
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also wie gesagt da gab es nichts. 1. hätten sie mir das bestimmt vorgeworfen, 2. muss dies ja aufgelistet sein im bescheid und 3. war ich ja schon beim anwalt und er sagte mir, wie ich schon beschrieben habe, eine erhöhung möglich ist, wenn man ziemlich viel auf dem kerbholz hat. aber dann müssen sie dies auch mit dem richtigen paragraphen in dem schreiben erläutern. und den paragraphen, auf den die sich beziehen, ist der paragraph für das standart bußgeld bzw strafe. (200€, 4 Pkt, 1 monat lappen weg). so sieht das aus... also ein fehler der beamten und dies wird wohl bedeuten weniger geldstrafe. aber wie schon erwähnt, gehen wir erst mal gegen die messung vor, die nach meiner meinung nicht wirklich korekt ablief. aber schauen wir mal... der anwalt hat mich schon mal rausgholt. ging auch um mein führerschein... und am ende wurde die anklage fallen gelassen, weil beim blitzer das eichdatum abgelaufen war... die hätten dann natürlich ein gutachter kommen lassen können. der hätte dann alles ausgewertet, aber das wäre dann wohl zu teuer geworden. und da sieht man wieder, dass es denen nicht um die strafe geht, sondern nur um das geld ;)
 
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Eine Rechtsgrundlage, wegen was auch immer, muss bestehen, da ist schon mal der erste Wurm. Vermute auch, das die Chancen nicht schlecht stehen können, das der Fall fallen gelassen wird und dir sogar gar nichts zu lasten kommen könnte. (Ist aber jetzt nur eine Vermutung, nicht das jetzt wieder manche anfangen zu bellen :D)

und da sieht man wieder, dass es denen nicht um die strafe geht, sondern nur um das geld
Um was auch sonst??? :D Grundsätzlich gilt: Ist die Messung fehlerhaft, müssen auch alle anderen Messungen fehlerhaft sein und somit verworfen werden und das würde heißen, das sie an dem Tag kein Geld gemacht haben :p, da ist es doch einfacher mal eine Messung statt alle Messungen zu verwerfen bevor tatsächlich noch ein unabh. Gutachter das prüft
 
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Ist den für eine Schätzung nicht min 3 Beamte notwendig :confused:
 
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Ist den für eine Schätzung nicht min 3 Beamte notwendig :confused:
Es reicht aus, wenn ein Beamter, der sich mit dem Gerät nachweislich auskennt, dabei ist.
Mich würde interessieren, was es für ein Lasergerät war, denn wenn es sich um ein Riegl handelt (gehe ich mal stark von aus), so muss der Polizist 1. den Helm anvisieren, da Motorräder vorne keine "geraden" Flächen haben und 2. muss eine 2.Messung statt finden, wenn der Motorradfahrer seinen Kopf bewegt und das tut er auch meist.
Wenn die Messung aber richtig ausgeführt wird, so bestehen die Chancen rel. gering, dass das Gericht einem glaubt, das man nicht so schnell gefahren ist. Selbst mit der Begründung, das der der Leuchtpunkt bei jeder Messung wackelt, wie ein Dackelschwanz :p und je kleiner das Zeil, desto geringer die Wschkt. einer Messung. Jedenfalls kenne ich da noch niemanden, der freigesprochen wurde.
 
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hmm keine ahnung... ich würde eher sagen schätzen sollte verboten werden :D

------------ Dieser Beitrag wurde um 15:28 geschrieben, der vorherige um 15:24. ------------​

Es reicht aus, wenn ein Beamter, der sich mit dem Gerät nachweislich auskennt, dabei ist.
Mich würde interessieren, was es für ein Lasergerät war, denn wenn es sich um ein Riegl handelt (gehe ich mal stark von aus), so muss der Polizist 1. den Helm anvisieren, da Motorräder vorne keine "geraden" Flächen haben und 2. muss eine 2.Messung statt finden, wenn der Motorradfahrer seinen Kopf bewegt und das tut er auch meist.
Wenn die Messung aber richtig ausgeführt wird, so bestehen die Chancen rel. gering, dass das Gericht einem glaubt, das man nicht so schnell gefahren ist. Selbst mit der Begründung, das der der Leuchtpunkt bei jeder Messung wackelt, wie ein Dackelschwanz :p und je kleiner das Zeil, desto geringer die Wschkt. einer Messung. Jedenfalls kenne ich da noch niemanden, der freigesprochen wurde.
also der anwalt hat gemeint das es sich wohl um ein riegl handelt. und ja ich bewege mich viel auf dem bike von daher wird es wohl recht schwierig sein mich so anzuvisieren. meine entfernung war schon recht weit, weil die mir gesagt haben, dass ich eigentlich noch schneller war, aber schon zu weit weg um die messung durchzuführen.
 
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also der anwalt hat gemeint das es sich wohl um ein riegl handelt.
Ok, kann man ja schon was mit anfangen ;)
Genau Bezeichnung: Riegl LR90-235/P
-Messbereich: 30m bis 500m (je weiter, desto ungenauer => Toleranz +-20cm)
-Max. Messentfernung bei Kraftfahrzeugen mit nichtreflektierenden Kennzeichen: Fahrzeugfront = 150-250m und Heck bis 350m
-Geschwindigkeitsmessbereich (soll aber weniger v. Interesse sein) denoch: bis 250km/h (das nächste mal bitte drüber bleiben :p)

Beim Riegl FG21-P fast die selben Werte, außer das der Messbereich bis 1000m ist.

wenn du andere Infos zu den Geräten brauchst (PTB/BZT-Zulassung usw.), so dann per PN
 
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wenn du andere Infos zu den Geräten brauchst (PTB/BZT-Zulassung usw.), so dann per PN
ok dann schick mir mal paar infos. kann ja nicht schaden. etwas wissen ist besser als kein kein wissen :D
 
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Hab bei GRIP-Rechtsirrtümer gehört das schätzen in Deutschland nicht geht, aber bei uns in Österreich schon -.-
 
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